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INSOLVENZ (-REIFE) 2

INSOLVENZ (-REIFE) 2
RDG-News
13.07.2021 — zuletzt aktualisiert: 27.06.2022

INSOLVENZ (-REIFE) 2

VORWORT

Jede Insolvenz ist für Betroffene und Beteiligte erstmal ein schwieriges Unterfangen und mitunter schmerzhaftes Erlebnis. Für zwei Praxisbeispiele von Sanierungen im Rahmen von Insolvenzverfahren greifen wir auf unser Netzwerk zurück. Wie die Erreichung von gesteckten Zielen unter Berücksichtigung möglicher rechtlicher Fallstricke gelingen kann, wird anhand eines ersten Beispiels unseres Kooperationspartners der Eisner Rechtsanwälte GmbH erläutert.

AUSGANGSSITUATION

Ein Unternehmen aus dem Speditionsbereich befindet sich in Liquiditätsschwierigkeiten. Grund dafür sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus vergangenen, nicht wirtschaftlichen Investitionen und Entscheidungen, die in Raten bezahlt werden. Der Pachtvertrag über die Betriebsimmobilie ist langfristig und teuer. Personalmaßnahmen sind zwingend notwendig; die lange Betriebszugehörigkeit macht diese aber wirtschaftlich kaum durchführbar. Die Gesellschafter sind uneins über die weitere Entwicklung. Der Mehrheitsgesellschafter, zugleich auch Geschäftsführer, haftet auch gegenüber Banken und möchte seine Haftungspositionen geregelt haben. Der Minderheitsgesellschafter will keine Insolvenz, weil er die Abwertung seiner Beteiligung fürchtet. Er strebt deshalb einen Verkauf an. Käuferinteresse ist grundsätzlich vorhanden. Die genannten Risiken schrecken sie aber aufgrund ihrer Unberechenbarkeit ab. Die Liquiditätssituation wird jeden Tag schlechter.

 

HERAUSFORDERUNGEN

Die ungestörte Fortführung des Unternehmens ist sicherzustellen. Das Unternehmen ist verkäuflich zu machen, indem die genannten Risiken gelöst werden. Der Verkaufsprozess sollte möglichst ohne Zeitdruck anlaufen, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Die Inanspruchnahme des Mehrheitsgesellschafters durch die Banken sollte minimiert werden, indem die Gläubigerquote maximiert wird. Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung des Mehrheitsgesellschafters ist zu vermeiden.

 

BERATUNGSANSÄTZE

Der rechtzeitige Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist wichtig. Eine Stabilisierung der Liquidität kann beispielsweise durch Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für 3 Monate erreicht werden. Zusätzlich sollte eine temporäre Befreiung des Unternehmens von den Altverbindlichkeiten infolge des gesetzlichen Zahlungsstopps erfolgen. Eine Stabilisierung des Geschäftsbetriebs ist als Voraussetzung für die Umsetzung der Personalanpassungsmaßnahme und den Beginn des Investorenprozesses anzusehen. Proaktive Kommunikation mit Lieferanten und Kunden sind als wesentliche Voraussetzung für das Gelingen zentral.

 

ERGEBNISSE

Die „Subventionierung“ der Lohnkosten für 3 Monate sowie der „Neustart“ im Insolvenzverfahren mit lediglich neuen Verbindlichkeiten hat das Unternehmen liquiditätsmäßig in sicheres Fahrwasser gebracht. Durch einzelne Gespräche mit den Mitarbeitern, die Installation einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft sowie des durch das Insolvenzverfahren erzeugten Handlungsdrucks konnte die Personalmaßnahme rechtssicher durchgeführt werden. Der langjährige, unwirtschaftliche Mietvertrag wurde mit insolvenzrechtlicher Frist von 4 Monaten beendet. Das Unternehmen konnte frei von Altlasten zu einem angemessenen Preis veräußert werden. Die Bankverbindlichkeiten wurden vollständig befriedigt. Mit dem Sachwalter konnte für den Mehrheitsgesellschafter ein wirtschaftlich tragbarer Vergleich abgeschlossen werden. Eine straf- und/oder zivilrechtliche Haftung des Gesellschafters wurde im Übrigen vermieden.

Krisenstadien 13. Beitrag (Download PDF-Datei)

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